Tegernseer Gebräuche
Unsere Gebräuche erklärt
Was sind die Tegernseer Gebräuche?
Die Gebräuche im Handel mit Holz und Holzprodukten gelten zwischen Unternehmern, also Geschäftsleuten (oft "B2B" genannt). Sie müssen nicht vereinbart werden und gelten auch dann, wenn beteiligte Parteien diese nicht kennen. Die Gebräuche gelten nicht, wenn sie im Vorfeld des Handelsgeschäfts ausdrück geschlossen wurden oder anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Die Gebräuche gelten für alle, die mit Holz und Holzprodukten gewerblich handeln und entsprechende Geschäftse abschließen. Sie gelten auch für Gewerbetreibende, die als Käufer auftreten, z.B. Tischler, Zimmerer, Bauunternehmer u.a.
Welche Bedeutung haben die Gebräuche heute?
Die Gebräuche sind wichtig, wenn bei Geschäften im Handel mit Holz und Holzprodukten zwischen den Parteien keine allgemeine Liefer- und Zahlungsbestimmung (ALZ) oder allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart sind. Für den Großteil heutzutage stattfindender Geschäftsabschlüsse werden ALZ o.ä. vereinbart, jedoch lehnen sich diese oft an die Bestimmungen der Tegernseer Gebräuche an. Somit finden sie praktisch bei jedem Handelsabschluss Anwendung.
Welche Rolle spielen die Tegernseer Gebräuche im Holzhandel?
Die Tegernseer Gebräuche (TG) gelten als anerkannte Verkehrssitte für den holzwirtschaftlichen Handel - und zwar auch für kleinere Handwerksbetriebe wie Tischlereien, Schreinereien oder Montagefirmen, selbst wenn diese keine Vollkaufleute im Sinne des HGB sind. Sie finden kraft Verkehrssitte gemäß § 157 BGB Anwendung, unabhängig davon, ob ein Unternehmen Mitglied eines Branchenverbandes ist.
Die TG wurden von zahlreichen Verbänden der Holzbranche gemeinsam erarbeitet und bilden die Grundlage für eine Vielzahl von Geschäftsbeziehungen im Handel mit Holz und Holzprodukten.
Für wen gelten die Gebräuche heute?
- Holzhandelsbetriebe
- Makler
- Holzindustrie
- das Holz und Kunststoffe verarbeitende Handwerk
- die Säge- & Holzwerkstoffindustrie
- das Zimmerhandwerk
- Fensterbaubetriebe